Zuordnung der Projekte
Die Projekte werden gemäss untenstehendem Schema auf Basis der gesamthaft installierten Nennwärmeleistung der Holzkessel und der Anlagenkonfiguration den QM-Abläufen zugewiesen.
Im Zweifelsfall kann in Absprache mit der Geschäftsstelle QM Holzheizwerke die Förderstelle oder Behörden über die Zuteilung entscheiden.
Bei kantonaler Förderung kann der Kanton die Zuteilung, in Absprache mit der Geschäftsstelle QM Holzheizwerke®, bestimmen.